Die drei Begriffe
bezeichnen immer den gleichen Vorgang bzw. den gleichen Mechanismus der es Nutzern ermöglicht, sich gegenüber einer andere Partei sicher auszuweisen ohne physisch dabei anwesend sein zu müssen, sondern ausschließlich unter Nutzung von digitalen Medien.
Der elektronische Identitätsnachweis kann als eine Teilfunktion der elektronischen Funktionen des Personalausweises betrachtet werden, wobei der elektronische Identitätsnachweis die Unterfunktionen
umfasst.
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